Die Erstmaßnahmen sind versichert. Es wird kein Kostenvoranschlag benötigt. Der Versicherer hat die Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers nach §82 VVG zu tragen.
Schnelles und überlegtes Handeln ist bei einem Wasserschaden gefragt. Nicht nur die Trinkwasserleitungen, z.B. zum Waschbecken, Spüle oder zur Dusche und Wanne führen Wasser. Auch Heizungsrohre führen Wasser zu den Heizkörpern. Bei einem Wasserschaden der Trinkwasserleitung muss schnellstens der Hauptwasserhahn oder aber das Absperrventil innerhalb der Wohnung geschlossen werden.
Der Wasserdruck sinkt, es kommt kein Wasser mehr nach. Ist die Ursache im Bereich der Heizung aufgetreten, sollte die Heizungsanlage schnellstmöglich ausgeschaltet werden. Es wird kein Wasser mehr gepumpt.
Eventuell ist es nötig den Strom abzuschalten.
Wenn möglich Wasser abpumpen. (Wir helfen dabei)
Nasse oder durchfeuchtete Möbel, Vorhänge, Bodenbeläge, etc. entfernen oder hoch stellen.
Oftmals vergeht wertvolle Zeit bis die Versicherung einen Schadenregulierer schickt. Damit durch diese Verzögerung kein Schimmelbefall auftritt.
Rufen sie uns an: Wir helfen zeitnah und stellen die notwendigen Bautrocknungsgeräte auf!
Informieren Sie Ihre Versicherung! (auch per Anrufbeantworter)