Luftreinigung bei der Sanierung und im Neubau
Bei der Wasserschaden- oder Schimmelpilzsanierung können gesundheitsgefährdende Sporen und Stäube freigesetzt werden. Diese können die dort tätigen Mitarbeiter gefährden oder sich im Gebäude ausbreiten und weitere sich dort aufhaltende Personen belasten.
Um eine Gesundheitsgefährdungen nach Möglichkeit auszuschließen, die Arbeitsschutz-Regeln BGI 858 (DGUV 201-228) und den Sanierungserfolg zu gewährleisten, ist ein HEPA-Filter ein Muss eines jeden Sanierungsunternehmen.
Darüber hinaus ist der HEPA-Filter bei Einsatz des Aktivkohlefilters geeignet, Gerüche aller Art zu mindern oder sogar zu beseitigen – sei es die Gerüche von Schimmel, Lackdämpfen, Reinigungsmitteln, Brandgeruch bei der Brandschadensanierung oder die Gerüche die bei anderen handwerklichen Tätigkeiten auftreten können.
Anwendungsbereiche:
- Unterdruckhaltegerät für befallene Bereiche
- Luftreinigung bei der Dämmschichttrocknung im Saugverfahren
- Filterung von toxischen Dämpfen oder Schimmelpilzsporen
- Bindung von Geruchsmolekülen
Die Staubminimierung beim Bauen ist Pflicht. Hier hat der Bauherr oder Unternehmer die Pflicht die Staub-Grenzwerte einzuhalten und seine Mitarbeiter und das Arbeitsumfeld vor dem Staub zu schützen. Nach der Beendigung der Arbeiten sollte auch gereinigt werden. Auch für diese Fälle halten wir die entsprechenden Geräte bereit.
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Luftreinigung führen wir in Remscheid, Solingen, Wuppertal, Radevormwald, Hückeswagen, Wermelskirchen, Wipperfürth, Velbert, Heiligenhaus, Leverkusen, Burscheid, Bergisch Gladbach, Köln, Aachen, Düsseldorf, Krefeld, Tönisforst, Hattingen, Siegen, Essen, Velbert, Heiligenhaus, Mettmann, Duisburg, Dortmund, Oberhausen, Recklinghausen, Hagen, Gummersbach, Haan, Lüdenscheid, Neuss, Bochum und weiteren Städten in NRW durch.